Vertragspartner und Gegenstand
Dieser Veranstaltervertrag gilt zwischen Brandtneu UG (im Folgenden Plattform) und der Organisation, die meineticket.app zur Durchführung von Ticketverkauf, Einlass, Programmen oder verwandten Funktionen nutzt (im Folgenden Veranstalterin bzw. Veranstalter).
Die Plattform stellt Software-as-a-Service und Vermittlungstechnik bereit. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter bietet Veranstaltungen an und verkauft Eintritts- und sonstige Leistungen im eigenen Namen.
Es handelt sich um einen Vertrag zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter bestätigt, nicht als Verbraucherin oder Verbraucher zu handeln.
Leistungen der Plattform
Die Plattform ermöglicht nach Verfügbarkeit insbesondere:
- Anlage von Organisationen, Veranstaltungen, Produkten und Shops,
- Annahme und Abwicklung von Bestellungen,
- Erzeugung und Bereitstellung von Tickets,
- Anbindung von Stripe Connect und PayPal,
- Werkzeuge für Einlass, Programme, Ausstellende und verwandte Abläufe.
Eine bestimmte Verkaufsmenge, Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartung und Störungen werden in zumutbarer Frist behoben.
Pflichten der Veranstalterin bzw. des Veranstalters
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter
- stellt zutreffende Angaben zu Organisation, Veranstaltung, Preisen, Steuern und Kontakt bereit,
- hält alle für die Veranstaltung erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Versicherungen vor,
- ist Verkäuferin bzw. Verkäufer und Merchant of Record gegenüber Käuferinnen und Käufern,
- setzt eine Erstattungsrichtlinie und hält sie im Shop erkennbar,
- stellt gesetzlich geschuldete Informationen (einschließlich eigener Pflichtangaben nach DDG, soweit einschlägig) bereit,
- nutzt die Plattform nicht für verbotene Veranstaltungen oder Inhalte.
Entgelte und Auszahlungen
Für vermittelte Zahlungen fällt die jeweils konfigurierte Plattformgebühr an. Maßgeblich sind die im Konto sichtbaren Gebührenregeln zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Plattform kann Gebühren mit künftigen Auszahlungen verrechnen.
Auszahlungen erfolgen über den angebundenen Zahlungsdienstleister nach dessen Zeitplan und Prüfungen. Die Plattform ist nicht verpflichtet, Beträge auszuzahlen, die noch nicht beim Dienstleister verfügbar, streitbefangen oder wegen Verdachts auf Missbrauch zurückgehalten sind.
Zahlungsdienstleister; Merchant of Record
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter schließt die erforderlichen Verträge mit Stripe und/oder PayPal ab und durchläuft deren Onboarding (einschließlich Identitäts- und Compliance-Prüfungen). Ohne erfolgreiche Anbindung können keine entgeltlichen Verkäufe stattfinden.
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist Zahlungsempfängerin und Merchant of Record für den Ticketpreis. Die Plattform zieht nur die vereinbarte Plattformgebühr bzw. sonstige vertragliche Entgelte ein. Es gelten die jeweiligen Bedingungen von Stripe und PayPal.
Steuern und Rechnungen
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist für die umsatzsteuerliche Behandlung ihrer bzw. seiner Leistungen, für Rechnungen an Käuferinnen und Käufer und für steuerliche Meldepflichten selbst verantwortlich. Die Plattform stellt technische Belege und Auswertungen bereit, ersetzt aber keine steuerliche Beratung.
Erstattungsrichtlinie
Vor dem Verkauf muss eine Erstattungsrichtlinie hinterlegt sein. Sie muss mit geltendem Recht vereinbar sein. Die Plattform kann den Verkauf unterbinden, solange keine Richtlinie gesetzt ist. Rückerstattungen führt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter über die angebundenen Zahlungswege aus; die Plattform unterstützt technisch.
Verbotene Veranstaltungen und Inhalte
Unzulässig sind insbesondere Veranstaltungen und Angebote, die
- gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen,
- Hass, Gewalt oder die Ausbeutung Minderjähriger fördern,
- Täuschung, Betrug oder Geldwäsche ermöglichen,
- Rechte Dritter (einschließlich Urheber- und Markenrechte) offensichtlich verletzen,
- von Stripe, PayPal oder geltendem Sanktionsrecht ausgeschlossen sind.
Die Plattform kann Angebote sperren, Auszahlungen zurückhalten und den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein solcher Verdacht begründet ist.
Datenschutz und AVV
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist Verantwortliche bzw. Verantwortlicher für personenbezogene Daten der eigenen Käuferinnen, Besucherinnen, Bewerberinnen und sonstigen betroffenen Personen der Veranstaltung. Die Plattform ist insoweit Auftragsverarbeiterin. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter ist verpflichtet, den Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen; die Nutzung der Plattform für die Verarbeitung solcher Daten gilt als Annahme des AVV in der jeweils veröffentlichten Fassung, soweit nicht ein abweichender schriftlicher Vertrag geschlossen wird.
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von dreißig Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit laufende Veranstaltungen und gesetzliche Aufbewahrung das zulassen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt die Plattform in zumutbarem Umfang Export- oder Löschmöglichkeiten bereit, soweit nicht Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Haftung
Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter an die Plattform gezahlten Gebühren. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veranstaltung, aus unzutreffenden Angaben oder aus einer Verletzung dieses Vertrags entstehen, soweit sie bzw. er die Ursache zu vertreten hat.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Brandtneu UG, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.